Wann erhalte ich den Führerschein?

Der EU-Führerschein wird in Tschechien nur an Personen ausgehändigt, die für mindestens 185 Tage in Tschechien nachweislich gemeldet waren. Dies ist eine Regelung, die durch das tschechische Gesetz sowie der 3. EU-Führerscheinrichtlinie vorgeschrieben ist. Wichtig ist auch, dass man 185 Tage in einem Kalenderjahr in dem entsprechenden EU-Staat wohnhaft war. Erst nach Ablauf der 185 Tage wird der Führerschein in Prag beantragt und über die Fahrschule an den Fahrschüler ausgehändigt.

Zu näheren Einzelheiten fragen Sie bitte telefonisch bei uns nach, damit wir Ihnen die Gesetzeslage schildern können.

Der Beitrag besitzt Themenrelevanz zu 185 Tage EU-Staat Polen wohnhaft Wohnsitz.