Urteile

Rechtssprechung Fahrerlaubnis
aus dem Ausland
 

Wir halten uns ausschließlich an die
gesetzlichen Gegebenheiten

Aus diesem Grund werden bei uns die Kunden an
Fahrschulen vermittelt, die nach
geltendem Recht tätig
sind. Ein peinlich genaues Einhalten der Führerscheinrichtlinien ist
dabei
Grundvoraussetzung.

 

    Lassen Sie sich von der Halbinterpretation
    des neuen EUGH
    Urteils, von den
    deutschen Behörden und der entsprechenden Medienlandschaft nicht
    irritieren

 

Es werden bewusst die Interessenten zur Thematik
EU
Führerschein falsch
informiert. Der ADAC ignoriert das EUGH Urteil und bringt als vorderster

Marktschreier bewusst Falsch-Informationen zur Fahrerlaubnis im Umlauf
und
missbraucht seine Marktstellung zugunsten der sehr fragwürdigen und
marktwirtschaftlich orientierten MPU.

Dagegen kann ein Mitgliedstaat die Anerkennung
eines von
einem anderen
Mitgliedstaat außerhalb einer Sperrzeit ausgestellten Führerscheins
nicht mit
der Begründung ablehnen, dass der Inhaber dieses Führerscheins die
Voraussetzungen nicht erfüllt, die nach den Rechtsvorschriften des
ersten
Mitgliedstaats für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug
einer
früheren Fahrerlaubnis vorliegen müssen, einschließlich einer
Überprüfung der
Fahreignung,die bestätigt, dass die Gründe für den Entzug nicht mehr
vorliegen.

Im folgenden haben wir hier einige Presseberichte
sowie
Urteile von Gerichten
zusammengestellt, welche jedesmal wieder die Rechtsgültigkeit des EU
Führerschein bestätigen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung alles
Voraussetzungen sowie Vorschriften des ausstellenden Landes.
 

Aufstellung von Urteilen über die Anerkennung
von EU Führerscheinen aus dem EU-Ausland
 

Aktuelle Rechtssprechung für EU Führerscheine
nach dem 19.01.2009 und diverse andere Urteile

Verwaltungsgericht
Regensburg
AKTUELL – September
2009!!! Anerkennung einer EU
Fahrerlaubnis mit
Ausstellungsdatum nach dem 19.01.2009

Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen
– Die aufschiebende
Wirkung der Klage
des Antragstellers 7 K 3778/09 gegen die Ordnungsverfügung des
Antragsgegners
vom 18.August 2009 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Oberverwaltungsgericht
Hessen  (04.12.2009)
–  Die
aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 08.
Mai.2009 gegen den Bescheid des Antraggegeners
vom 09.April 2009 – 34.5-11.677 – wird wiederhergestellt.

Oberverwaltungsgericht
Hessen  (16.12.2009)
 -  Die
aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom
01.11.2009 gegen den Bescheid des
Antraggegeners vom 13.10.2009 wird wiederhergestellt.

Bundesverwaltungsgericht
 Leipzig 11.12.2008
– Überprüfung
des Wohnsitzes bei
ausländischen EU-Fahrerlaubnissen

Bundesverwaltungsgericht
 Leipzig 25.02.2010
  – Der Beschluss
des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.
März 2009 wird aufgehoben.

EuGH vom
29.04.2004
– Anerkennung des EU
Führerscheines aus dem EU-Ausland

EuGH vom
06.04.2006
– Anerkennung des EU
Führerscheines aus dem EU-Ausland

EuGH vom
26.06.2008
– Aberkennung des EU
Führerscheines mit deutschem Wohnsitz

Bayrisches
Verwaltungsgericht Augsburg vom 01.06.2006 
 
- Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers
vom 2. Mai 2006 gegen die Nummern 1 und 2 des Bescheids des
Antragsgegners vom 27. April 2006 wird wiederhergestellt und
hinsichtlich Nummer 4 angeordnet

Verwaltungsgericht
Frankfurt am Main 07.09.2005
– Die
aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen
den
Bescheid des Antragsgegners vom 11.07.2005 wird wiederhergestellt.

Verwaltungsgericht
Minden 29.08.2005
– Die
aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 05.
Juli 2005 gegen die Ordnungsverfügung des Antraggegners vom 30. Juni
2005 wird wiederhergestellt bzw. –
hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung – angeordnet.

Landgericht
Osnabrück
– Das Landgericht in
Osnabrück gibt einem deutschem Autofahrer mit
ausländischer Fahrerlaubnis Recht

OVG
Rheinland Pfalz – 24.08.2005
– Eine
nach der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis in der Tschechei

erteilte Fahrerlaubnis ist aufgrund europarechtlicher Vorschriften in
Deutschland wirksam, so entschied das
Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.

OVG
Saarland vom 23.01.2009
– Danach ist
es den deutschen Führerscheinbehörden aufgrund europarechtlicher
Vorgaben
verwehrt, einer EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet in
Fällen
abzuerkennen….