185-Tage-Regel
Was brauche ich – was muss ich beachten ?
Damit wir sie in Polen ordnungsgemäß anmelden können, brauchen sie zur ersten Anreise einen gültigen Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate gültig ist, eine gültige EU Krankenversicherungskarte, sowie eine aktuelle Verdienstbescheinigung oder einen aktuellen Kontoauszug.
Sollten sie im Augenblick nicht im Besitz einer gültigen Krankenversicherungskarte sein, so genügt es auch wenn sie ein Reisebüro aufsuchen und dort eine Auslandskrankenversicherung für 6 Monate abschliessen diese kostet ca. 50 €uro.
Das polnische Gesetz schreibt seit dem 21.10.2005 vor das jeder, der in Polen einen Führerschein erwerben möchte mindestens 185 Tage im Land gemeldet sein muß es zählt der Tag der Anmeldung. Erst nach Ablauf von 185 Tage gibt die Führerscheinstelle (nach bestandener Prüfung) den EU Führerschein weiter nach Warschau, wo er gedruckt wird von dort aus dauert es dann nochmals ca. 14 Tage bis der Führerschein gedruckt ist und zur Führerscheinstelle geschickt wird, von dort holt einer unserer Mitarbeiter dann den Führerschein ab.